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Rehabilitationssport/ Funktionstraining

Was müssen Sie tun?

1.Wenn Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt den Bedarf für eine Verordnung von Rehabilitationssport oder Funktionstraining sieht, wird das Formular „Muster 56“ ausgefüllt. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt oder ihrer Krankenkasse.

2.    Dieses ausgefüllte Formular übergeben Sie Ihrer Krankenkasse. Vor dem Beginn des Rehabilitationssports/des Funktionstrainings muss eine Kostenübernahme-erklärung vorliegen (Genehmigung). Die Kasse prüft den Antrag und genehmigt. Bei Verordnungen, für die die Rentenversicherung zuständig ist (Formular G0850), entfällt diese Bestätigung. Mit der Verordnung ist die Kostenzusage verbunden.

3.    Wenn Ihre Krankenkasse die Verordnung genehmigt hat, können Sie in einer Rehabilitationssport-/Funktionstrainings-Gruppe bei uns anfangen.

Ebenso kann im Anschluss an eine von der Rentenversicherung erbrachten Leistung zur medizinischen Rehabilitation Rehabilitationssport oder Funktionstraining durch die Klinik-Ärztin/den Klinik-Arzt verordnet werden.

Beim Funktionstraining werden maximal 20 Minuten von den gesetzlichen Krankenkassen und den Rentenkassen übernommen.

Beim Rehabilitationssport wird die gesamte Zeit von den gesetzlichen Krankenkassen und den Rentenkassen übernommen.


Benötigen Sie Hilfe bei dieser Angelegenheit, melden Sie sich bitte bei uns.

Ihre Ansprechpartnerin:

Anita Wienrich

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